Rechtliche Grundlagen der Küstenfischerei. Änderungen möglich, Angaben ohne Gewähr..

 

 



Welche Papiere sind nötig ? NEU ab 01.07.2012

Der Jahresfischereischein des Landes Schleswig-Holstein, in Verbindung mit der aktuellen Jahresfischerabgabenmarke. Jahresfischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt, zusätzlich ist die Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein zu lösen. (Z.Zt. 10 Euro/Kalenderjahr)

Ausnahmen und Besonderheiten

Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Begleitung eines Berechtigten auch ohne Fischereischein angeln. Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern ohne Fischereiprüfung und Fischereischein können bei der an ihrem Urlaubsort zuständigen Behörde für 28 aufeinanderfolgende Tage einen Urlauberfischereischein beantragen, diese kann bis zu zwei mal im Jahr verlängert werden ( Nur die Verwaltungsgebühr ist dann zu zahlen) und ist jetzt auch für Urlauber aus Schleswig-Holstein erhältlich. die Gebühren betragen z.Zt. ca. 20 Euro (10 Euro Fischereiabgabe+ 10 Euro Verwaltungsgebühr) . Für Gäste aus anderen Nationen gilt obiges ebenfalls.

 

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